Geschäftsbereich Videoüberwachung
Das Tätigkeitsfeld umfasst:
- Beratungen zur rechtlichen Zulässigkeit von Videoüberwachungen
- Beratungen zum Aufbau und Umfang von beabsichtigten Videoüberwachungsanlagen
- Installation von Videoüberwachungsanlagen in Standard- und Megapixelauflösung
Die verdeckte Videoüberwachung regelt der Gesetzgeber als zulässig im Ausnahmefall, wenn keine weniger einschränkenden Aufklärungshandlungen sinnvoll erscheinen und der Verdacht einer Straftat vorliegt.
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Die verdeckte Videotechnik ermöglicht den Einsatz von nicht wahrnehmbaren Videoaufzeichnungsanlagen. Der Einsatz erfolgt zeitlich begrenzt, aufgrund konkreter Verdachtsmomente und nur bei berechtigtem Interesse des Auftraggebers. Er reicht von der Kassen- und Lagerüberwachung bis zum Nachweis von Betriebsspionagehandlungen. Im Rahmen des verdeckten Videoeinsatzes profitiert der Auftraggeber von unseren langjährigen Erfahrungen bei der Beweissicherung. Die Videodokumentationen sind gerichtsverwertbar.







